Bausparen

Fragen und Antworten

Was zahlen Sie an uns?

Nichts. Alle Einzahlungen von Ihnen erfolgen direkt auf Ihren Bausparvertrag bei der ABV-Bausparkasse. Unsere Tätigkeit kostet für Sie keinen Cent.  Wir verrechnen keine Spesen, Bearbeitungsgebühren oder dergleichen.
 

Wie kommen Sie zum Startgeld?

Für den Abschluss eines Bausparvertrages erhalten Sie 40 EUR Startgeld. Unabhängig von der Höhe der Sparleistung. Wir überweisen EUR 40,00 auf Ihr Girokonto, sobald Sie die erste Einzahlung auf Ihren neuen Bausparvertrag geleistet haben.
 

Was geschieht mit meinen Daten?

Nichts. Wir verpflichten uns Ihre persönlichen Daten, Ihre Adressdaten, Ihre Kontodaten, Ihre Ausweisdaten und auch sonst alle Daten niemandem weiterzugeben. Wir sind gesetzlich zur Geheimhaltung Ihrer persönlichen Daten verpflichtet. Sie erhalten einmal pro Jahr von uns ein Werbeschreiben. Knapp vor Ende der Laufzeit Ihres Vertrages nach 6 Jahren werden wir Ihnen ein Kündigungsformular zusenden und Ihnen einen neuen Bausparvertrag anbieten.
 

Warum brauchen Sie eine Kopie meines Reisepasses bzw eine Kopie meines Führerscheines?

Nach dem Bankwesengesetz ist die Bausparkasse verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen. Wenn wir Ihnen den von uns vorbereiteten Bauspar-Antrag zur Unterschrift schicken, werden wir Sie aus diesem Grund bitten, den Unterlagen eine Fotokopie Ihres Führerscheines, Reisepasses oder Personalausweises beizulegen.
 

Warum wird nach der Versicherungsnummer gefragt?

In Österreich darf EINE Person nur EINEN prämienbegünstigten Bausparvertrag haben. Um zu verhindern, dass eine Person gleichzeitig mehrere prämienbegünstigte Bausparverträge abschließt, werden die Kundinnen und Kunden anhand der Versicherungsnummer zentral abgeglichen.
 

Wieviel Zinsen bringt ein Bausparvertrag?

Die Höhe der Gesamtverzinsung hängt von der künftigen Entwicklung der Bausparprämie (Bandbreite 3 % bis 8 %) und der Zinsen (Bandbreite 1 % bis 4,5 %) ab. Die Effektivverzinsung gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung von Spesen bzw. Kontoführungsentgelten beträgt mindestens 2 % und maximal 7,0 % (jeweils vor Kest) 
 

Wie hoch sind die Spesen?

Die jährlichen Spesen der Allgemeinen Bausparkasse (ABV) betragen EUR 6,30 .

Was ist die Vertragssumme?

Die Vertragssumme ist ein Relikt aus jener Zeit, wo man Bausparverträge wegen eines möglichen Bauspardarlehens abgeschlossen hat.
Die Vertragssumme ist die Summe aus Ansparleistung und möglichem Bauspardarlehen, wobei die Ansparsumme mindestens 30 % sein muss. Wenn Sie also im Laufe von 6 Jahren EUR 7.000,- ansparen (30 %) so könnten Sie EUR 17.000,- (70 %) Bauspardarlehen bekommen. Die Vertragssumme ist also EUR 24.000,- (100 %).
Die Vertragssummen sind von den Bausparkassen vorgegeben und hängen von der Höhe der geplanten Sparleistung des Kunden ab. Bei einer Sparleistung von EUR 7.200,- im Laufe von 6 Jahren (entspricht EUR 100,- monatlich) ist die von der ABV-Bausparkasse vorgegebene Vertragssumme EUR 24.000.
 

Information gemäß Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz

Wir vermitteln Bausparverträge. Ihr Vertragspartner ist die Allgemeine Bausparkasse Gen.m.b.H., 1090 Wien, Liechtensteinstraße 111-115. Je nach gewählter Variante beträgt die Sparleistung bis zu EUR 100,- monatlich oder bis zu EUR 1.200,- jährlich oder bbis zu  EUR 7.200,- einmalig. Die gesamte Sparleistung beträgt jedenfalls bis zu EUR 7.200,-. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre. Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen, wobei wir Sie jedoch auf die nachteiligen Folgen (zB Rückverrechnung der zu unrecht bezogenen staatlichen Prämie) jetzt schon hinweisen. Darüber hinaus besteht kein spezielles Rücktrittsrecht. Es gilt österreichisches Recht.

Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG: Sie können vom Vertrag oder von Ihrer Vertragserklärung gemäß § 8 FernFinG zurücktreten, wenn der Abschluss über ein Fernkommunikationsmittel (zB Internet) erfolgt ist. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor dem erhalt der Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor Ablauf der Frist an die Allgemeine Bausparkasse Gen.m.b.H., 1090 Wien, Liechtensteinstraße 111-115, abgesendet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Hier finden Sie den Gesetzestext des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes!
 

Einlagensicherung

Die Allgemeine Bausparkasse registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gehört der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H., 1010 Wien, Schottengasse 10, als Sicherungseinrichtung an. Bausparguthaben unserer Kunden sind durch die Sicherungseinrichtung und die Republik Österreich von 01.10.2008 bis 31.12.2009 unbeschränkt, ab 01.01.2010 bis zu einem Betrag von EUR 100.000,– im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung geschützt. Für Kunden, die keine natürlichen Personen sind, ist die Leistungspflicht mit EUR 20.000,– begrenzt (bzw. EUR 50.000,– für Personen- und Kapitalgesellschaften gem. § 221 Abs 1 UGB). Die Bestimmungen der §§ 93, 93a und 93b Bankwesengesetz über die Einlagensicherung stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung.

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